Bowlingcenter Strike
WO SONST

Willkommen im Bowlingcenter Strike

Werte Gäste, 

das Bowlingcenter Strike, bleibt vom 29.09.2026 bis 01.10.2026 und vom 06.10.2026 bis 08.10.2026 geschlossen. 

Am Freitag den 02.10.2026 und Freitag den 09.10.2026 öffnen wir ab 16.00 Uhr. 

Samstag den 03.10.2026 und Samstag den 10.10.2026 öffnen wir ab 14.00 Uhr. 


Gerne werden Reservierungen per Mail angenommen unter bowlingcenterstrike.nb@gmail.com

Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Bargeld. 

Kartenzahlung ist nicht möglich.

Unsere Bahnen sind mit maximal 6 Personen bespielbar. 

Sie können die Reservierung einer oder mehrerer Bowlingbahnen, entweder per Telefon oder per Mail vornehmen. Bei einer größeren Anzahl von benötigten Bahnen kann es zur Erhebung einer Vorkasse kommen, weil bei einer bestätigten Reservierung die reservierte Bowlingbahn für Sie freigehalten wird, sollte das Reservieren auch von ihrer Seite als verbindlich angesehen werden. 


Hausordnung ALLGEMEIN

Wichtiger Hinweis für Spieler, welche eigene Bowlingbälle, Schuhe etc. mitbringen möchten. Dies ist grundlegend gestattet, sofern das mitgebrachte Equipment die bowlingtechnischen Voraussetzungen erfüllt z.B. Ledersohlen an den Bowlingschuhen. Für selber mitgebrachtes Bowling Equipment übernehmen wir keine Haftung!

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Sichtlich angetrunkenen Gästen wird das Spielen nicht gewährt.

Wir akzeptieren Bargeld als Zahlungsmittel. Natürlich erhalten Sie auch einen Bewirtungsbeleg bzw. eine Rechnung für Ihre Kosten.

Haftung
Der Auftraggeber hat für Verluste oder Beschädigungen des Mobiliars oder anderer Einrichtungsgegenstände, die durch seine Gäste verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Dies gilt auch für grobe Verschmutzungen, die eine Spezialreinigung erfordern.
Für Garderobe ist eine Haftung ausgeschlossen.
Jeder Gast erklärt sich mit Betreten unseres Hauses mit dieser AGB/Hausordnung grundsätzlich einverstanden.